Grundstücke & Immobilien

Im Folgenden können Sie sich über die häufigsten notariellen Angelegenheiten des Themengebietes informieren. Neben einem Infotext finden Sie nützliche Links zur weiterführenden Recherche. Außerdem sind den einzelnen Leistungspunkten die Formulare zugeordnet, mit welchen Sie unkompliziert die Aufträge in unserem Notariat auslösen können. Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein oder bestehen vorab Fragen, dann kontaktieren Sie uns bitte persönlich, damit wir Ihnen ganz individuell behilflich sein können.

Kaufverträge
(Grundstück, Haus, Wohnung)

Der Entschluss, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, gehört mit zu den prägendsten Lebensmomenten. Daher ist es wichtig, dass der zugrunde liegende Vertrag die gegensätzlichen Interessen von Käufer und Verkäufer berücksichtigt und fair reguliert. Als unabhängiger Berater beider Parteien gewährleisten wir dies.

Darüber hinaus holen wir für Sie alle notwendigen behördlichen Genehmigungen ein, die zur Umschreibung im Grundbuch erforderlich sind. Das komplette Vertragsmanagement wird als Service unseres Notariats für Sie übernommen, so dass Sie, mit einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Vertrag, abgesichert sind.

Wir freuen uns, Ihr Vorhaben umzusetzen.

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Überlassungen & Schenkungen

Bei der Überlassung bzw. Schenkung haben Sie die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Ihr Vermögen auf andere Personen zu übertragen. Das heißt, Sie nehmen die Erbfolge vorweg und machen den Erbfall vom Versterben unabhängig.

Bei der Entscheidung, Ihre Vermögensverhältnisse durch eine lebzeitige Übertragung oder letztwillige Verfügung (z. B. Testament) aufzuteilen, berate ich Sie umfassend.

Unser Notariat setzt dabei auf steuerlich durchdachte und unmissverständliche Verträge, die Ihre individuellen Sonderfälle kompetent regeln.

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Bestellung von Grundschulden und Hypotheken

Oftmals müssen Kredite aufgenommen werden, um Kaufverträge zu finanzieren. Dabei schützen sich die Finanzierungsinstitute vor möglichen Zahlungsausfällen mit einer Sicherheit, z. B. der Bestellung von Grundpfandrechten.

Das bedeutet, bei einem Zahlungsausfall kann das Kreditinstitut beispielsweise eine Immobilie zwangsversteigern und so ihren Ausfall ausgleichen.

Grundsätzlich wird dabei zwischen Hypothek und Grundschuld unterschieden, wobei Letzteres üblicher ist. Bei allen Fragen zur Kreditsicherung sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner und unterstützen Sie bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, so dass diese beurkundet und zeitnah im Grundbuch eingetragen wird. Dadurch kann der Kredit schnell durch die Bank zur Verfügung gestellt werden.

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Erbauseinandersetzungen

Erbauseinandersetzungen sind dann notwendig, wenn mehrere Personen erben, damit eine Erbengemeinschaft bilden und gemeinsam über den Nachlass verfügen. Diese Situation birgt nicht selten Konfliktpotential.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann die Erbengemeinschaft durch eine Auseinandersetzung aufgelöst werden. Dies macht eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Unser Notariat verfügt über die notwendige Expertise und Neutralität in solchen Auseinandersetzungen und beachtet dabei die gesetzlichen Bestimmungen umfassend.

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Erbbaurechte

Die Thematik des Erbbaurechts behandelt einen Sonderfall, der es ermöglicht, von einer Veräußerung des Grundstückes abzusehen.

Das bedeutet, dass ein Erbbaurechtsvertrag die Möglichkeit schafft, z. B. ein Haus auf einem Grundstück zu bauen, ohne dass dieses Grundstück verkauft wird.

Erbbaurechte können sowohl gekauft als auch überlassen werden. Diese Vertragsart ist eher unüblich, dennoch haben Sie in unserem Notariat die Möglichkeit, ein Erbbaurecht bestellen zu lassen, zu überlassen oder zu verkaufen, ohne auf fachliche Kompetenz in diesem Rechtsgebiet verzichten zu müssen.

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Dienstbarkeiten

Die Bestellung einer Dienstbarkeit ist ein übliches Rechtsgeschäft in unserem Notariat. Dabei wird zwischen einer Grunddienstbarkeit und einer beschränkten persönlichen  Dienstbarkeit unterschieden.

Die Grunddienstbarkeit drückt aus, dass der Eigentümer eines Grundstücks dem Eigentümer eines anderen Grundstücks ein Nutzungsrecht einräumt, zum Beispiel ein Wegerecht. So kann dem Besitzer des Nachbargrundstücks das Recht gewährt werden, die Einfahrt mitzubenutzen.

Weitere gängige Grunddienstbarkeiten sind die Bestellung von Leitungsrechten sowie Kläranlagenmitbenutzungsrechten oder die Installation einer Photovoltaikanlage.

Die beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten werden im Unterschied dazu, nicht den Eigentümern von Grundstücken eingeräumt, sondern zugunsten von Personen bestellt. Dies umfasst beispielsweise Wohnungsrechte oder Nießbrauchsrechte.

Zur Absicherung des jeweiligen Rechts muss eine Dienstbarkeit immer im Grundbuch eingetragen werden und setzt damit die notarielle Beurkundung voraus. Gerne bereiten wir alles Notwendige für Sie vor.

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