Ehe & Familie

Im Folgenden können Sie sich über die häufigsten notariellen Angelegenheiten des Themengebietes informieren. Neben einem Infotext finden Sie nützliche Links zur weiterführenden Recherche. Außerdem sind den einzelnen Leistungspunkten die Formulare zugeordnet, mit welchen Sie unkompliziert die Aufträge in unserem Notariat auslösen können. Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein oder bestehen vorab Fragen, dann kontaktieren Sie uns bitte persönlich, damit wir Ihnen ganz individuell behilflich sein können.

Eheverträge

Die Ehe ist ein im Standesamt geschlossener Vertrag, der nicht nur die gegenseitige Liebe sowie Wertschätzung bekundet, sondern auch nachhaltige Auswirkungen auf die eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten hat. Daher ist es ratsam, sich schon vorab mit der Thematik des Ehevertrags sowie den gesetzlichen Regelungen auseinanderzusetzen und nicht bis zur Krise zu warten.

Zwar scheint ein Ehevertrag zunächst unromantisch, doch näher betrachtet, kann er die Basis für einen dauerhaften gemeinsamen Lebensweg mit intakter Ehe sein. So schafft der Ehevertrag die Möglichkeit, die gesetzlichen Regelungen den persönlichen Verhältnissen und Überzeugungen anzupassen. Die Relevanz liegt darin begründet, dass das Gesetz die normalen Fälle und Umstände abdeckt, nicht aber individuelle Besonderheiten.

Ein Ehevertrag kann nicht nur vor der Ehe abgeschlossen werden, sondern auch danach, zum Beispiel dann, wenn sich Gegebenheiten ändern.

Zur Gestaltung des Ehevertrags bin ich, als Notar Ihr kompetenter Ansprechpartner und berate Sie umfänglich zu den Inhalten wie Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Güterstand.

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Antragsformulare

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eine Trennung oder Scheidung macht es unabdingbar, sich mit deren wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen zu beschäftigen. Im Zuge dessen müssen einvernehmliche Regelungen getroffen werden, die den fairen Ausgleich ermöglichen. Vor allem dann, wenn es keinen notariellen Ehevertrag gibt, erschweren es oft die Emotionen, die Trennung oder Scheidung fair zu regeln.

Der Gang zum Notar und damit das Aufsetzen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht Ihnen die gütliche Einigung, um das gerichtliche Verfahren zu erleichtern, zu verschnellern und kostengünstiger zu gestalten.

Durch die notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf es für das Scheidungsverfahren nur eines Anwalts statt zwei Anwälten. Dabei werden in unserem Notariat in einem gemeinsamen oder getrennten Beratungsgespräch die Wünsche beider Parteien erfasst und in der Umsetzung berücksichtigt. Somit werden Sie von uns in dieser Lebensphase, durch kompetente Beratung sowie Vermittlung, unterstützt.

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Adoptionsanträge

Für die einen erfüllt die Adoption den lang ersehnten Kinderwunsch. Für die anderen dient die Adoption zur Herstellung gleicher Familienverhältnisse.

In jedem Fall aber bedeutet es, dass ein Kind, sei es voll- oder minderjährig, vor dem Gesetz angenommen wird und damit die gleiche Stellung wie ein leibliches Kind erhält.

Der Notar kann dabei nicht über die Adoption entscheiden oder diese für rechtsgültig erklären, dies obliegt allein dem Familiengericht auf Antrag. Dieser Antrag ist jedoch notariell zu beurkunden.

Wir sind in dieser Angelegenheit gern Ihr Ansprechpartner, der Sie und Ihre Angehörigen in diesem Prozess begleitet und Ihnen die rechtliche Seite dieser weitreichenden, wenn auch wunderschönen Entscheidung darlegt.

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