Unternehmen & Vereine

Im Folgenden können Sie sich über die häufigsten notariellen Angelegenheiten des Themengebietes informieren. Neben einem Infotext finden Sie nützliche Links zur weiterführenden Recherche. Außerdem sind den einzelnen Leistungspunkten die Formulare zugeordnet, mit welchen Sie unkompliziert die Aufträge in unserem Notariat auslösen können. Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein oder bestehen vorab Fragen, dann kontaktieren Sie uns bitte persönlich, damit wir Ihnen ganz individuell behilflich sein können.

Unternehmensgründungen

Bei der Gründung eines Unternehmens spielen nicht nur betriebswirtschaftliche Faktoren eine entscheidende Rolle, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Rechtsformen. Diese Aspekte sind entscheidend für den Erfolg und die Wirksamkeit einer Gründung, da sie erhebliche Auswirkungen auf Bereiche wie Besteuerung, Rechnungslegung, Haftung, Geschäftsleitung und Finanzierungsmöglichkeiten haben.

Unter den verschiedenen Rechtsformen sind Personengesellschaften und der eingetragene Kaufmann oft der einfachste Weg zur Gründung eines eigenen Unternehmens. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei diesen Rechtsformen die Gesellschafter oder der Inhaber persönlich für die Haftung verantwortlich sind und die Geschäftsführung allein in ihren Händen liegt.

Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG bieten eine begrenzte Haftung für die Gesellschafter, was bedeutet, dass Ihr persönliches Vermögen im Falle von Unternehmensschulden geschützt ist. Die Geschäftsführung in Kapitalgesellschaften wird von einem Vorstand oder Geschäftsführer wahrgenommen, der nicht unbedingt Eigentümer sein muss. Dies bietet verschiedene Vorteile, aber es gibt auch spezielle gesetzliche Anforderungen, die beachtet werden müssen.

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist ein entscheidender Schritt, der bereits vor der eigentlichen Gründung erfolgt. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kompetenten Beratung zur Seite, um Ihnen bei dieser wichtigen Entscheidung zu helfen. Nachdem die passende Rechtsform gewählt wurde, begleiten wir Sie durch den Gründungsvorgang und stellen sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Verkauf und Erwerb von Unternehmen sowie Unternehmensnachfolge

Im Laufe des Geschäftslebens eines Unternehmens können verschiedene Situationen auftreten, die Veränderungen erfordern. Beispielsweise kann der Bedarf an Eigenkapital dazu führen, dass Gesellschafter aufgenommen werden müssen, was wiederum den Verkauf oder den Erwerb von Unternehmensanteilen mit sich bringen kann. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Unternehmen ganz oder teilweise zu veräußern oder zu erwerben. In jedem Fall muss der Kaufvertrag oder die Übertragung von Geschäftsanteilen bei einer GmbH notariell beurkundet werden. Bei anderen Rechtsformen wie der OHG oder KG wird die notarielle Beurkundung aufgrund der rechtlichen Absicherung sowie der Beweisführung empfohlen.

Unser Notariat steht Ihnen in diesen Fragestellungen kompetent zur Seite, um Ihre individuellen geschäftlichen Aktivitäten bestmöglich zu unterstützen. Wir begleiten Sie nicht nur beim Kauf und Verkauf von Unternehmensanteilen, sondern auch bei sämtlichen Umstrukturierungsprozessen Ihres Betriebs, einschließlich Umwandlungen und Unternehmensnachfolge.

Die Unternehmensnachfolge ist ein äußerst komplexer Prozess, der sorgfältige langfristige Planung erfordert. Beim Generationenwechsel in Familienunternehmen bestehen oft Gefahren für den Fortbestand des Unternehmens aufgrund von familiären Bindungen und den daraus resultierenden Konflikten. Nicht nur der Tod des Unternehmers als Führungspersönlichkeit kann die Fortführung des Unternehmens in Frage stellen.

Wir stehen Ihnen bei der Unternehmensnachfolge mit unserer Expertise zur Seite. Neben dem eigentlichen Übergabevertrag unterstützen wir Sie auch bei der Klärung der erbrechtlichen, eherechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater, um sicherzustellen, dass alle Aspekte umfassend berücksichtigt werden.

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Satzungsänderungen von Unternehmen

Neben der Gründung und dem Verkauf des Unternehmens ergeben sich im Geschäftsverlauf oftmals neue Gegebenheiten, die eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages notwendig machen. Dabei ist der Gang zum Notar unumgänglich und Unterstützung erforderlich, insbesondere wenn sich grundlegende Aspekte der Satzung ändern, sei es der Firmensitz, die Vertretungsregelungen oder andere verbindliche Bestimmungen.

Die Rechtswirksamkeit dieser Änderungen tritt erst nach der Eintragung in das zuständige Handelsregister ein. Hierzu muss die Satzung neu gefasst oder in Teilen abgeändert werden und die Unterschrift unter einer Registeranmeldung notariell beglaubigt werden. Dies übernehmen wir gerne für Sie. Des Weiteren reichen wir alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Registergericht ein und gewährleisten so, dass der Eintrag wieder auf den aktuellen Stand gebracht wird.

Unser Ziel für Sie ist es, den Prozess der Satzungsänderung so reibungslos und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

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Handelsregisteranmeldungen bei Unternehmen

Das Handelsregister schafft für jede Person die Möglichkeit, sich über ein Unternehmen zu informieren. So gibt der Handelsregisterauszug beispielsweise Aufschluss darüber, wer Verträge rechtsverbindlich abschließen darf. Auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden, sodass vor Irrtümern geschützt wird.

Verändern sich bedeutsame Unternehmensverhältnisse, wie beispielsweise die Bestellung eines neuen Geschäftsführers oder eines Prokuristen, der Sitz der Gesellschaft oder der Unternehmenszweck, muss dies zwingend im Handelsregister eingetragen werden. Die Unterschriften unter der Handelsregisteranmeldung müssen vor einem Notar beglaubigt und anschließend über diesen bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Neben der notariellen Beglaubigung umfasst der Service unseres Notariats die Erstellung der Handelsregisteranmeldung sowie die Kommunikation mit dem Registergericht. Natürlich beraten wir Sie zum Vorgang und klären Ihre Fragen rund um die Eintragung, sodass sie sich auf diesem Weg bestmöglich begleitet fühlen.

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Vereinsregisteranmeldungen

In unserer modernen Gesellschaft spielen Vereine eine wichtige Rolle, sei es im Bereich des Sports, der Kultur, des Sozialwesens oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Bei vielen vereinsrechtlichen Angelegenheiten ist die Anmeldung im Vereinsregister unerlässlich, um Rechtssicherheit und Transparenz zu gewährleisten.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung und die Beglaubigung sämtlicher Vereinsregisteranmeldungen. Dies kann erforderlich sein, sei es bei der Neugründung eines Vereins, bei der Abberufung oder Bestellung von Vorstandsmitgliedern, der Sitzverlegung oder der Änderung der Vereinssatzung. Wir sorgen dafür, dass die notwendige Vereinsregisteranmeldungen ordnungsgemäß vorbereitet und beglaubigt werden.

Unsere Priorität ist es, Ihnen den gesamten Prozess der Vereinsregisteranmeldung so einfach wie möglich zu gestalten.

Deswegen stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten im Zusammenhang mit dem Vereinsregister.

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